Neue Küche, neues Wohngefühl – und ein steuerlicher Bonus
Sonnenlicht fällt durch große Fenster auf eine nahtlos integrierte Designküche. Inmitten von Betonoptik, Glasflächen und flüsterleiser Abzugstechnik entsteht ein Raum, der mehr ist als Küche: ein Ort des Zusammenseins.
Doch wussten Sie, dass der Weg zur Traumküche nicht nur ästhetisch, sondern auch finanziell vorteilhaft sein kann? Die Montage einer Küche lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen – oft mit bis zu 1.200 € Rückerstattung.
Was lässt sich bei der Küche steuerlich absetzen?
Der Staat fördert haushaltsnahe Dienstleistungen – dazu zählen auch Handwerkerleistungen bei der Küchenmontage. Absetzbar sind:
- 20 % der reinen Arbeitskosten
- Maximal 1.200 € pro Jahr
- Gilt für Mietwohnungen und Eigentum, wenn die Küche selbst genutzt wird
Beispiel: Für eine Küchenmontage mit 3.500 € Arbeitskosten können 700 € über die Steuer zurückgeholt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, gelten folgende Bedingungen:
Die Küche befindet sich im bereits genutzten Wohnraum
Ob Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Ferienwohnung – entscheidend ist: Sie (oder Ihre Familie) nutzen den Raum selbst. Neubauten sind ausgeschlossen.
Rechnung mit klar ausgewiesenen Arbeitskosten
Die Arbeitsleistung muss separat aufgelistet sein. Kombinierte Summen ohne Aufschlüsselung führen oft zur Ablehnung.
Zahlung ausschließlich per Überweisung
Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Ideal: Überweisungsbeleg + Rechnung archivieren.
Küche in Mietwohnung oder Eigentum absetzen – die Unterschiede
- Mietwohnung: Genauso absetzbar, sofern selbst bewohnt.
- Eigentumswohnung: Auch förderfähig – mit gleichem Prozentsatz und Limit.
- Bei Vermietung oder gewerblicher Nutzung: Andere Regelungen (z. B. Abschreibung über AfA) – sprechen Sie hier mit einem Steuerberater.
Zusätzliche Steuer-Tipps für Ihre neue Küche
Handwerkerkosten clever bündeln
Wenn Sie neben der Montage auch Malerarbeiten, neue Steckdosen oder Fliesenlegen beauftragen, können diese ebenfalls unter die haushaltsnahen Dienstleistungen fallen – steuerlich kombinierbar.
Wo trage ich das in der Steuererklärung ein?
Mantelbogen Seite 3, Zeile 73:
„Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“.
Was ist mit Küchen in vermieteten Immobilien?
In vermieteten Wohnungen ist die Küche ggf. abschreibungsfähig (über AfA), jedoch nicht als haushaltsnahe Leistung. Auch hier gilt: separate Beratung lohnt sich.
Design trifft Steuer-Vorteil: Warum Planung mit uns doppelt lohnt
Wir bei Varia Küchen gestalten Küchen nicht nur funktional und stilvoll – wir denken ganzheitlich. Unsere erfahrenen Küchenplaner:
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✔ Wertsteigerung der Immobilie
✔ steuerliche Ersparnis
✔ nachhaltige Materialien & modernes Design
Fazit: Neue Küche? Ja – und das Finanzamt hilft mit
Eine hochwertige Küche ist mehr als nur eine Investition in Komfort – sie kann auch steuerlich attraktiv sein. Wenn Sie bei Planung und Montage auf Transparenz und Fachwissen setzen, profitieren Sie gleich doppelt.
Unser Tipp:
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